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Radiocäsium bei Wildschweinen und bei eingeführten Lebensmitteln
aus Japan
Der Grenzwert für das in Verkehr bringen von Wildbret, das durch radioaktive Partikel nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl herrührt, liegt bei 600 Bq/kg Frischfleisch. Abweichend hiervon hat die EU-Kommission Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan erlassen, die aufgrund des Unfalls im Kernkraftwerk Fukushima belastet sind. Die Grenzwerte liegen bei Nahrungsmitteln aus Japan abweichend von dem europäischen Grenzwert bei 1250 Bq
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