Der Weg zum Jagdschein

Sie haben sich schon immer für Flora und Fauna interessiert und wollten mehr darüber wissen. Wollten Sie auch über die Zusammenhänge in der Natur, über die Ökosysteme unserer Umwelt und über die Notwendigkeit in bestimmten Bereichen unserer Kulturlandschaft regulierend eingreifen zu müssen, schon immer mehr erfahren?

Wenn ja, dann ist Ihre Überlegung richtig, selbst Jägerin oder Jäger zu werden um aktiv einen Beitrag zur Erhaltung der Vielfältigkeit unserer Natur leisten zu können.

Der Weg dorthin ist vom Gesetzgeber vorgegeben.

Jugendjagdschein

Für den Jugendjagdschein muss der Bewerber bei Prüfungsbeginn mindestens 15 Jahre alt sein. Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein “Jugendjagdschein” erteilt werden.Der “Jugendjagdschein” berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.

Jägerprüfung - Jagdschein

Für die Erteilung des Jagdscheines ohne vorgenannte Einschränkungen ist die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung.

Voraussetzung ist derzeit eine mindestens 120 stündige Ausbildung wobei der praktische Teil nicht unter 60 Stunden sein darf.

Die theoretische Ausbildung gliedert sich in die Sachgebiete:

Waffenrecht, Waffentechnik, Jagdwaffenkunde

Haar- und Federwild, Wildbiologie

Jagdrecht, Tierschutzrecht, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht

Jagdbetrieb und jagdliche Praxis

Jagdhunde: deren Haltung, Pflege und Führung

Wildhege und Naturschutz, Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung

Die praktische Ausbildung beinhaltet alle in einem Revier anfallenden Tätigkeiten wie Hegemassnahmen (Anlage und Verbesserungen von Biotopen auch für die nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tiere), Fütterungen in der Notzeit, Bau von Reviereinrichtungen, Jagdschutz, Versorgung von erlegtem Wild und vieles mehr.

Die Jägerprüfungen finden in Bayern viermal jährlich statt.

Die Prüfungen gliedern sich in drei Teile:

 

1. Schriftlicher Teil, der insgesamt 100 Fragen aus den oben genannten 6 Fächern beinhaltet und zum überwiegenden Teil aus Multiple-Choice-Fragen besteht.

2. Mündlich - praktischer Teil mit Fragen aus allen Fachgebieten.

3. Schiessprüfung, bestehend aus der Waffenhandhabung und dem Büchsenschiessen (mindestens 3 Treffer auf der Bockscheibe). Das  Flintenschiessen (3 Treffer von 10 Wurfscheiben ausreichend)ist Bestandteil der Ausbildung.

Hier finden Sie unter anderem auch die neue Jägerprüfungsordnung

Ansprechpartner in der Kreisgruppe Berchtesgadener Land:

Herr Erich Tropp,

Teisendorfer Str. 43, 83410 Laufen,

Tel: 08682 - 7195

e-mail : erich.tropp@freenet.de