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Bejagung der Rabenkrähe
Jagdverband nimmt Stellung zum Leserbrief von Reinhard Hauff
Als Vorsitzender der Kreisgruppe BGL im Landesjagdverband Bayern und praktizierender Landwirt sehe ich die Problematik der Rabenkrähenpopulation in unserer Region völlig anders.
Die Krähen als Kulturfolger bereiten der heimischen Landwirtschaft durch das Aufhacken von Siloballen und Fahrsiloabdeckungen zwischenzeitlich große Probleme. Sobald ein Loch in der Folie ist, kommt es zu Fehlgärungen und Schimmelbildung im Futter. Diese Minderung der Futterqualität führt einerseits zu Ertragsausfällen und nicht zuletzt zu Erkrankungen bei den Nutztieren.
Immer wieder wenden sich Landwirte voller Verzweiflung an die Jägerschaft und bitten um Unterstützung. Es hat sich gezeigt, dass eine punktuelle Bejagung der Krähen einen gewissen Vergrämmungseffekt hat!
Die Rabenkrähe ist auch nicht dem Jagdrecht unterstellt, wie dies kürzlich in einem anderen Leserbrief des Herrn Friedrich vom Landesbund für Vogelschutz behauptet wurde.
In der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz § 19 Abs. 3 ist die Jagd auf Rabenkrähen klar geregelt, d.h. die Jagd auf Eichelhäher, Elster und Rabenkrähen darf in der Zeit vom 16. Juli bis 14. März ausgeübt werden!
Außerdem wirkt sich eine Überpopulation der Krähen auch sehr nachteilig auf die heimische Tierwelt aus, dies wird von Seiten des Naturschutzes immer wieder bestätigt!
Bei jeder Meinung ist auch die Gegenseite zu betrachten. Landwirte, die ohnehin einen 365 Tage Job haben, den die meisten von uns nicht machen möchten, hängen die toten Krähen nicht zum Spaß auf.
Dieses soll der Schadensabwehr dienen – wer von uns lässt sich schon gern um den Lohn seiner Arbeit bringen.
Es zeugt schon von einer gewissen Arroganz, den Landwirten vorzuschlagen, ohne Siloballen auszukommen oder die Silage anderweitig einzulagern!
Hans Niederberger
1.Vorsitzender der Kreisgruppe BGL
im Landesjagdverband Bayern
Ein weiterer interssanter Artikel “ Freizeitoase Wald ”
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