Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2012 –

                         Neuerungen und wichtige Fristen!

 

Dem BJV ist es in Zusammenarbeit mit Staatsminister Helmut Brunner endlich gelungen, das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung zu novellieren.

 

Die wichtigsten Punkte dabei sind:

  • mehr Transparenz durch Einblick in sämtliche erhobenen Daten
  • zusätzliche Aufnahme nicht verbissener Pflanzen
  • enge Beteiligung der Revierinhaber durch zusätzliche Waldbegänge  mit dem zuständigen Revierleiter des AELF für ergänzende revierweise Aussagen
  • Ergänzende revierweise Aussagen beschreiben detaillierter die Situation in den einzelnen Revieren.
  •        Wichtig dabei: Ihre Initiative! Absprachen mit Waldbesitzern und Jagdgenossen!

 

Bitte unbedingt beachten!!!

 

Zu „Revierweise Aussage“:

In sogenannten „roten“ Hegegemeinschaften mit bislang zu hohem Verbiss müssen durch den zuständigen Forstbeamten Waldbegänge für die  ergänzende revierweise Aussagen durchgeführt werden. Optimal wäre, wenn Sie versuchen, selbst auch dabei zu sein!

Für alle anderen Hegegemeinschaften  gilt: es  muss bis spätestens 29. Februar 2012 ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingegangen sein. Antragsberechtigt sind der  Jagdvorstand bzw. der Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber sowie einzelne Jagdgenossen.

(Antrag)

 

Zu „Einblick in erhobene Daten und Auswertungen“:

Bitte fordern Sie die Daten zu den revierweisen Aussagen sofort von Ihrem zuständigen Amt zur Ansicht an, um Stellung nehmen zu können! Dazu können Sie unser Antragsformular (im Anhang) nutzen.

Wer genauen Einblick in alle erhobenen Daten und Auswertungen (etwa Anfang Juli 2012) haben möchte, muss dies auch schriftlich bei der LWF (Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft) beantragen. Oder wenden Sie sich an Ihr zuständiges AELF. Die Daten werden laut Ministerium kostenlos zur Verfügung gestellt!

Liebe Jägerinnen und Jäger, bitte nutzen Sie die Möglichkeiten auf enge Beteiligung bei der Anfertigung der Verbissgutachten 2012, insbesondere auch bei Begängen zu revierweisen Aussagen, und bestehen Sie auch darauf!

Dokumentieren Sie so viel wie möglich  mit Hilfe unseres Bewertungsbogens  und Fotoapparat!

Diesen füllen Sie im Rahmen von Waldbegängen  mit Waldbesitzern oder dem Vorstand der Jagdgenossen zusammen aus. Eine gute Kommunikation und gegenseitige Einigung im Vorfeld bieten die Chance, Abschusspläne mehr denn je zu beeinflussen!

Selbstverständlich wird das neue Verfahren auch auf seine Wirksamkeit und Akzeptanz hin überprüft werden. Eine erste Evaluierung diesbezüglich ist 2013 geplant.

Doch nun muss das Verbissgutachten 2012 erst einmal durchlaufen werden um zu sehen wie sich die Ergänzungen in der Praxis bewähren. Für Kritik und Verbesserungsvorschläge ist dann der richtige Zeitpunkt.

Bewertungsbogen

Einzelpunkt-Bewertungsbogen

Revier- und Waldbegang