Erst anlocken, dann erschießen €“ Bayerischer Jagdverband (BJV) protestiert energisch gegen den geplanten Abschuss von Rotwild im Wintergatter €“ Präsident Vocke: “Das hat mit Jagd nichts mehr zu tun!”

Foto BJV: Rotwild im Wintergatter
Rund um ein Wintergatter im Oberallgäu wurden die Fütterungen aufgelöst. Mit der Folge, dass mehr Rotwild in das bestehende Wintergatter zur Fütterung zieht als bisher. Der Jagdbesitzer spielt nun mit dem Gedanken, in diesem Fütterungsgatter die Hirsche, die in der Notzeit hier Nahrung suchen, erschießen zu lassen. Ein ähnlich gelagerter Fall ist aus dem Bayerischen Wald bekannt. Auch dort war eine Sonderregelung gefordert worden, mit der pauschalen Begründung, es gibt zu viel Wild.
Der Bayerische Jagdverband (BJV) protestiert energisch gegen diese tierschutzfeindliche Praxis.
Das Wintergatter ist nach Ansicht des BJV eine Wildruhezone und eine Maßnahme zur Notzeitfütterung und keine Schlachtbank. €žDie Tiere in das Gatter zu locken und dort zur Strecke zu bringen hat nichts mit Jagd tun, sondern ist bloßes Abschlachten des Königs der Wälder, sagt Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbands (BJV). Er warnt davor, jegliche ethische Grundsätze der Jagd auszuhebeln, nur um Schäden im Wald zu verhindern. Vocke: “€žDas widerspricht in ganz eklatanter Form der Waidgerechtigkeit und damit einer tierschutzgerechten Jagdausübung.”
Ein Abschuss im Wintergatter führt dazu, dass sich das Rotwild dort nicht mehr sicher fühlt. Das hat gravierende Folgen für die umliegenden Wälder, wo das hungernde Rotwild zwangsläufig Nahrung suchen muss.
In die gleiche Kerbe schlugen in der vergangenen Woche die Hochwildhegegemeinschaftsleiter aller bayerischen Hochwildreviere anlässlich einer Tagung im Haus der Bayerischen Jäger in Feldkirchen. Die Unteren Jagdbehörden in den Rotwildgebieten werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Abschuss von Rotwild im Wintergatter unterbleibt. Dort, wo eine solche Abschusspraxis bereits geplant ist, muss sie umgehend unterbunden werden.
Hintergrundinformation:
Wintergatter sind temporäre Wildgehege, in denen Rotwild zur Vermeidung von Wildschäden während der Notzeit im Winter gehalten wird. Sie dienen in erster Linie zur Wildschadensverhütung und geben den Wildtieren in einem mehr oder weniger beschränkten Bereich die Möglichkeit, Ruhe zu finden. Diese spezifische Funktion verbietet es, Wintergatter als Instrument zur Wildbestandsregulierung einzusetzen. Der Gesetzgeber (Jagdrechtskommentar Leonhardt: Funktion der Wintergatter Art. 25 Satz 1 BayJG) hat daher ein grundsätzliches Erlegungsverbot im Wintergatter ausgesprochen. Ausgenommen ist nur die Erlegung von kranken, kümmernden Tieren. Abweichungen sind nur in extremen Fällen zulässig.
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