Erst anlocken, dann erschießen €“ Bayerischer Jagdverband (BJV)  protestiert energisch gegen den geplanten Abschuss von Rotwild im  Wintergatter €“ Präsident Vocke: “Das hat mit Jagd nichts mehr zu tun!”

Foto BJV: Rotwild im Wintergatter

Rund um ein Wintergatter im Oberallgäu wurden die Fütterungen aufgelöst. Mit der Folge, dass mehr Rotwild in  das bestehende Wintergatter zur Fütterung zieht als bisher. Der  Jagdbesitzer spielt nun mit dem Gedanken, in diesem Fütterungsgatter  die Hirsche, die in der Notzeit hier Nahrung suchen, erschießen zu  lassen. Ein ähnlich gelagerter Fall ist aus dem Bayerischen Wald  bekannt. Auch dort war eine Sonderregelung gefordert worden, mit der  pauschalen Begründung, es gibt zu viel Wild.

Der Bayerische Jagdverband (BJV) protestiert energisch gegen diese tierschutzfeindliche Praxis.

Das Wintergatter ist nach Ansicht des  BJV eine Wildruhezone und eine Maßnahme zur Notzeitfütterung und keine  Schlachtbank. €žDie Tiere in das Gatter zu locken und dort zur Strecke zu bringen hat nichts mit Jagd tun, sondern ist bloßes Abschlachten des  Königs der Wälder, sagt Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des  Bayerischen Jagdverbands (BJV). Er warnt davor, jegliche ethische  Grundsätze der Jagd auszuhebeln, nur um Schäden im Wald zu verhindern.  Vocke: “€žDas widerspricht in ganz eklatanter Form der Waidgerechtigkeit  und damit einer tierschutzgerechten Jagdausübung.”

Ein Abschuss im Wintergatter führt dazu, dass sich das Rotwild dort nicht mehr sicher fühlt. Das hat gravierende Folgen für die umliegenden Wälder, wo das hungernde Rotwild  zwangsläufig Nahrung suchen muss.

In die gleiche Kerbe schlugen in der  vergangenen Woche die Hochwildhegegemeinschaftsleiter aller  bayerischen Hochwildreviere anlässlich einer Tagung im Haus der  Bayerischen Jäger in Feldkirchen. Die Unteren Jagdbehörden in den  Rotwildgebieten werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Abschuss von Rotwild im Wintergatter unterbleibt. Dort, wo eine solche  Abschusspraxis bereits geplant ist, muss sie umgehend unterbunden  werden.

Hintergrundinformation:

Wintergatter sind temporäre Wildgehege,  in denen Rotwild zur Vermeidung von Wildschäden während der Notzeit im  Winter gehalten wird. Sie dienen in erster Linie zur  Wildschadensverhütung und geben den Wildtieren in einem mehr oder  weniger beschränkten Bereich die Möglichkeit, Ruhe zu finden. Diese  spezifische Funktion verbietet es, Wintergatter als Instrument zur  Wildbestandsregulierung einzusetzen. Der Gesetzgeber  (Jagdrechtskommentar Leonhardt: Funktion der Wintergatter Art. 25 Satz 1 BayJG) hat daher ein grundsätzliches Erlegungsverbot im Wintergatter  ausgesprochen. Ausgenommen ist nur die Erlegung von kranken, kümmernden  Tieren. Abweichungen sind nur in extremen Fällen zulässig.