Beschilderung von Treib- und Drückjagden: Erfolg bei den Kostensätzen

Der BJV konnte zusammen mit Innenstaatssekretär Dr. Bernd Weiß, MdL, nach langwierigen Verhandlungen für unsere Revierinhaber einen Erfolg hinsichtlich der Verwaltungsgebühren für die verkehrsrechtlichen Anordnungen bei der Beschilderung von Treib- und Drückjagden erreichen:

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat diesbezüglich die zuständigen Straßenverkehrsbehörden gebeten, die besonderen Belange der Jäger zu berücksichtigen und nur geringe bzw. keine Amtshandlungsgebühren zu erheben .

Die Frage einer vereinfachten Verkehrsbeschilderung hat für den BJV gerade vor dem Hintergrund der derzeit verstärkten Schwarzwildbejagung höchste Priorität. Hierbei weiß der BJV jedoch um seine hohe Verantwortung: Sicherheit zuerst! Die

gegenwärtige Anweisung regelt solide die Haftungsfrage bei einem durch eine Bewegungsjagd verursachten Verkehrsunfall.

Weitere Vereinfachungen sind sinnvoll, dürfen diesen hohen Grad rechtlicher Sicherheit aber nicht unterschreiten.

Der BJV steht hierzu mit dem bayerischen Innenministerium weiter in Verhandlungen